Hier handelt es sich um ein Darlehen, das der Darlehensnehmer zwar jetzt beantragt, aber erst nach einer bestimmten Zeit ausbezahlt bekommt. Der Zeitraum kann maximal 60 Monate nach Vertragsabschluss betragen. Somit kann man von einem klassischen Annuitätendarlehen sprechen,
das allerdings mit einer Sondervereinbarung geschlossen wird. Forward Periode nennt man den Zeitraum, der zwischen Abschluss des Darlehensvertrages und Inanspruchnahme des Kredits liegt. Während dieser Zeit werden keine Bereitstellungszinsen fällig. Von einem Forward-Darlehen kann man nur dann sprechen,
wenn es sich um einen durch Grundbucheintrag gesicherten Kredit handelt. Meist werden Forward-Darlehen bei Darlehens-Prolongationen eingesetzt, wenn die Foward-Darlehen Konditionen entsprechend günstig sind.
Diese Form des Darlehens wurde im Jahr 1996 von der Dr. Klein & Co. AG ins Leben gerufen für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.
Die Forward Darlehen Konditionen:
In der Regel nutzen Kreditnehmer ein Forward-Darlehen dann, wenn sie sich die Forward-Darlehen Konditionen für die Zukunft sichern wollen. Der Darlehensnehmer möchte bereits zum Abschluss seines Kreditvertrages einen günstigen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung festlegen. Man geht also davon aus,
dass in absehbarer Zeit die Zinsen steigen werden. Der Darlehensnehmer sichert sein Risiko damit vor bösen Überraschungen ab. Forward-Darlehen Konditionen sind deshalb für Darlehensnehmer sinnvoll, deren finanzieller Spielraum maximal ausgeschöpft ist und für die keine weiteren Belastungen durch steigende Zinssätze mehr möglich sind.
Je nach Anbieter kann die Anschlussfinanzierung bis zu dreieinhalb Jahre vorher vereinbart werden. Diese Absicherung bezahlt der Kreditnehmer mit den Forward-Darlehen Konditionen, indem er pro Monat Aufschubzeit einen Aufschlag zwischen 0,02 bis 0,03 Prozentpunkte je nach Kreditinstitut bezahlt.
Wann ist ein Forward-Darlehen sinnvoll?
Die Sicherheit eine Zinsfestschreibung zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten schlägt sich in den Forward-Darlehen Konditionen nieder. Die Kreditinstitute verlangen in der Regel einen "Zinsaufschlag". Dieser liegt bei einem Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit etwa 0,75 Prozent höher als bei einem Annuitätendarlehen. Der Zinsaufschlag hängt zum einen von der Dauer der Forward-Periode ab, zum anderen von den aktuellen Zinssätzen am Markt.
Allerdings lässt sich mit absoluter Sicherheit nie voraussagen, ob sich ein Forward Darlehen wirklich lohnt. Da niemand weiß, wie sich die Zinsen in der Zukunft entwickeln werden, arbeitet man mit einer reinen Zinsspekulation. Bei den momentan sehr niedrigen Zinsen kann man allerdings davon ausgehen, dass sich ein solches Darlehen rechnet. Wird die Immobilie jedoch zwischenzeitlich verkauft, muss der Darlehensnehmer nicht nur eine Vorfälligkeitsentschädigung für das alte zahlen,
sondern auch eine Nichtabnahmeentschädigung für das neue Darlehen.